Köln-Neuzugang Mark Uth darf gegen Schalke 04 nicht auflaufen
Mark Uth wechselte vor wenigen Tagen auf Leihbasis vom FC Schalke 04 zum 1. FC Köln. Wie nun die „BILD“ berichtet, ist es dem Stürmer vertraglich nicht gestattet, gegen den FC Schalke 04 aufzulaufen. Dafür genießt Köln andere Vorteile bei dieser Leihe. Warum war Schalke aber die Vertragsklausel, dass Uth gegen seinen Stamm-Verein nicht auflaufen darf, wichtig?
Köln zahlt vorerst keine Leihgebühr für Uth
Der 1. FC Köln benötigt in diesem Winter dringend Verstärkungen. Die Hinrunde beendete der FC zwar dank eines starken Schlussspurts auf Platz 15 der Tabelle. Allerdings fuhr die Mannschaft insgesamt nur 17 Punkte ein. Die offensichtlichen Schwachstellen in der Defensive und im Sturm sollen nun verbessert werden. Aus diesem Grund kamen bereits Mittelfeldspieler Elvis Rexhbecaj (VfL Wolfsburg) und Angreifer Mark Uth (FC Schalke 04) auf Leihbasis zum „Effzeh“. Letztgenannter soll die Tore für Köln erzielen. Seine neuen Konkurrenten Anthony Modeste, Jhon Cordoba und Simon Terrode trafen zusammen insgesamt nur acht Mal.
In einem Spiel der Rückrunde wird der 28-Jährige dieser Aufgabe jedoch sicher nicht nachgehen können. Laut „BILD“ enthält sein Leihvertrag eine Klausel, die besagt, dass er gegen den FC Schalke 04 nicht spielen darf. Als Ausgleich dafür zahlen die Kölner vorerst keine Leihgebühr. Nur im Falle des Klassenerhalts werden laut dem Bericht etwa 350.000 Euro an Leihgebühr fällig. Zudem muss Köln nicht sein volles Gehalt bezahlen. Warum ist es jedoch Schalke so wichtig, dass Uth gegen sie nicht aufläuft? Zu vermuten ist, dass der Verein viel von dem Spieler hält und fürchtet, dass Schalke seinetwegen Punkte liegen lässt. Der FC wird sich hingegen darauf eingelassen haben, weil der Verein froh ist, den Spieler überhaupt bekommen zu haben.