Mit Youssoufa Moukoko setzt Borussia Dortmund auch in der Champions League weiter auf die Jugend. Dem Youngster winkt somit auch international ein baldiges Debüt. Der erst 15-jährige Ausnahmekönner wird am 20. November sein 16. Lebensjahr erreichen. Damit hätte er das nötige Mindestalter für Spieler in der Champions League.
„Ja es stimmt“, bestätigt Borussia Dortmunds Sportdirektor Michael Zorc gegenüber der „Bild“, „wir werden Youssoufa über die B-Liste für die Champions League anmelden.“ Käme der Youngster am 24. November gegen den FC Brügge zum Einsatz, würde er mit 16 Jahren und vier Tagen den Altersrekord der Königsklasse brechen.
Diesen Rekord hält bislang Céléstine Babayaro. Der nigerianische Linksverteidiger wurde in der Gruppenphase 1994/95 mit 16 Jahren und 87 Tagen zum jüngsten Spieler in der UEFA Champions League, als er für Anderlecht gegen Steaua in der Startelf stand.
Auf der B-Liste können 16-jährige Spieler registriert werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren. Alle Vorgaben treffen zu: Moukoko wurde am 20. November 2004 geboren und ist seit 2016 beim BVB spielberechtigt.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Verein während der Spielzeit eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf die B-Liste eintragen kann. Die Liste muss am Tag vor dem betreffenden Spiel bis spätestens 24:00 Uhr MEZ eintreffen. Sie wird dann geprüft und bei einem positivem Befund wird die Spielberechtigung erteilt.
Die Statuten der UEFA sagen dazu, dass ein Spieler – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in welcher er das 15. Lebensjahr vollendet hat) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in welcher er das 21. Lebensjahr vollendet hat) für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes), gleich, ob aufeinanderfolgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei seinem aktuellen Verein registriert gewesen sein muss.
Das heißt Konkret, ein Spieler kann auf die B-Liste eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 1999 geboren wurde. Er muss außerdem in zwei aufeinander folgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt sein.
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