Das Kontaktverbot für mehr als zwei Personen in Nordrhein-Westfalen gilt auch für Profisportler aller Art. Die NRW-Staatskanzlei in Düsseldorf teilte auf SID-Anfrage am Montag mit, dass beispielsweise der geregelte Trainingsbetrieb in der Fußball-Bundesliga nicht unter „zwingende berufliche Gründe“ fällt, die eine Ausnahme darstellen würden. Somit ist Training auch in Kleingruppen verboten.
„Nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (…) sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt“, teilte die Staatskanzlei mit. „Dies ist nun für alle Kommunen in NRW gleichermaßen geregelt, da diese Verordnung allen kommunalen gegebenenfalls abweichenden Allgemeinverfügungen vorgeht. Dies betrifft insofern auch die Fußball-Bundesligavereine.“
Für die Durchsetzung seien nach wie vor die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Es habe Anfragen von Verbänden gegeben, „das Training von Kaderathletinnen und –athleten in Vorbereitung auf die Olympischen und Paralympischen Spiele zu ermöglichen“. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Maßnahmen zur Einschränkung sozialer Kontakte in allen Lebensbereichen jedoch werde „von einer Ausnahme für Kadersportlerinnen und –sportler zurzeit abgesehen“.
(sid)
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