Werder Bremen: Klausel verhindert Selke-Einsatz gegen Hertha
Die Nicht-Einsatz-Klausel scheint momentan in Mode zu sein. Am 29. Februar musste sich Köln-Stürmer Mark Uth das Spiel gegen seinen alten Klub Schalke 04 von der Tribüne aus angucken.
In Berlin trifft es Davie Selke
Auch bei anderen Spielern greifen ähnliche Klauseln. Stefan Ilsanker beispielsweise: Der österreichische Defensivspezialist wechselte in der Winterpause von RB Leipzig zu Eintracht Frankfurt. Beide Klubs vereinbarten, dass Ilsanker nicht beim DFB–Pokalduell der beiden Klubs für die Hessen auflaufen durfte.
In Berlin wird es Davie Selke sein, der draußen sitzt und seinen neuen Kollegen auf dem Platz nicht helfen kann. Umso ärgerlicher, da er zwei Spiele zuvor in Leipzig eine Gelb-Sperre absitzen musste. Die Berliner haben diese Nicht-Einsatz-Klausel im Leihvertrag mit Werder verankert. Der Manager des SV Werder Bremen, Frank Baumann, sagte dazu: „Es war eine Bedingung, die Hertha aufgestellt hat. Ohne sie wäre der Wechsel nicht über die Bühne gegangen.“
Selke wollte nach Bremen
Selke sah durch die Wintertransfers von Hertha (die Offensiv-Akteure Matheus Cunha und Krzysztof Piatek) seine Einsatzzeiten schwinden und wollte aus der Hauptstadt weg. Er ging nach Bremen und gilt als Hoffnungsträger im Abstiegskampf. Er spielte bereits in der Saison 2014/15 für Werder und brachte es in 30 Bundesligaspielen immerhin auf neun Tore und vier Vorlagen.
Auch aus der englischen Premier League gab es Interesse. Der Erstligist Brighton and Hove Albion machte sich bis zuletzt berechtigte Hoffnungen, den U-21 Europameister von 2017 ausleihen zu können. Obwohl die Geschäftsführung von Hertha BSC keinen direkten Konkurrenten verstärken wollte, ließen sie Selke nach Bremen ziehen. Man vereinbarte eine Nicht-Einsatz Klausel für das Spiel am 07. März im Olympiastadion.
Diese Klauseln gibt es schon länger
Solche Klauseln sind aber nicht völlig neu. Als Bayer Leverkusen in der Saison 2001/02 Paolo Rink nach Nürnberg verlieh, durfte Rink beim Spiel gegen die Werkself nicht auflaufen. Anschließend waren solche Vertragsklauseln zwar möglich, wurden aber so gut wie nie genutzt.