Polizei erhebt Anklage gegen Becherwerfer von Bochum
Der Täter des Becherwurfs beim Bundesligaspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem VfL Bochum wurde wohl identifiziert. Der berichtet der „kicker“. Dem Mann droht nun wegen gefährlicher Körperverletzung eine Anklage. Sein geworfener Becher traf den Linienrichter Christian Gittelmann. Dabei verletzte sich der vierte Offizielle, sodass das Spiel abgebrochen werden musste.
Zeugenaussagen belasten den Becherwerfer
Am Donnerstag äußerten der Verein und die örtliche Polizei, dass der eigentliche Tatverdacht auf Zeugenaussagen und der Untersuchung des Tatgegenstandes basiert. Bislang ist nichts weiter bekannt, außer dass der Becherwerfer gebürtiger Bochumer ist. Mittlerweile hat der Bundesligist die Wertung des Spiels von 0:2 akzeptiert und gleichzeitig harte Konsequenzen gegen den Täter angedroht.
„Sky Sport“ druckte einen Tag nach der Tat ein Statement der Westfalen ab. In diesem distanzierten sich die Klubverantwortlichen klar von jeder Form von Gewalt: „Der VfL Bochum 1848 distanziert sich in aller Form von denjenigen, die Becher und Gegenstände werfen.“ Wird der festgenommene Mann von der Staatsanwaltschaft rechtskräftig verurteilt, droht ihm unter anderem ein Stadionverbot. Im schlimmsten Fall auch der Vereinsausschluss oder gar Schadensersatzforderungen.
Spiel muss bei Eingriff von außen unterbrochen werden
Das DFL-Regelwerk legt genau fest, wann ein Schiedsrichter eine Partie unterbrechen muss. Er soll ein Spiel abpfeifen, um „jedem Eingriff von außen zu unterbrechen.“ Wann das der Fall ist, liegt jedoch im eigenen Ermessen. Paragraf 15 des Reglements legt fest, wie ein Spiel wiederholt wird und besagt, dass ein Wiederholungsspiel am gleichen Ort ausgetragen werden muss.
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