Corona-Richtlinien: Das Einreiseverbot gilt auch für die Champions League
Den deutschen Bundesligisten drohen erschwerte Bedingungen im Kampf um das Erreichen des Viertelfinales der UEFA Champions League. Laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums, die seitens der „dpa“ zitiert wird, gibt es keine Sonderrechte für Profi-Sportler bezüglich der aktuellen Corona-Richtlinien.
Liverpool darf nicht einreisen
Aktuell gilt in Deutschland das Einreiseverbot für Länder, die als Risiko-Länder gelten. Darunter fällt beispielsweise auch Großbritannien. Am 16. Februar soll RB Leipzig planmäßig den FC Liverpool in der Red Bull-Arena empfangen. Unter den aktuellen Maßnahmen wird das aber nicht realisierbar sein.
„Es gibt es derzeit keine Sonderregelung für Profi-Sportler“, sagte die Sprecherin auf Anfrage der „dpa“. Das heißt: Der FC Liverpool darf stand jetzt, nicht nach Deutschland zum geplanten Achtelfinal-Hinspiel einreisen. Ausnahmen gelten nur für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland.
Spiele im Ausland als Lösung?
Welche Konsequenz diese Situation genau haben wird, ist offen. Zwei Alternativen sind aber schnell gefunden. Das Spiel könnte verlegt werden, bis es nach deutschen Regularien wieder stattfinden könnte. Oder aber die Partie wird in einem anderen Stadion, außerhalb von Deutschland, ausgetragen. Die erste Option widerspräche deutlich dem Plan den neu konzipierten Spielplan durchzuziehen. Durch Spielverlegungen würde das Konzept mehr oder weniger über den Haufen geworfen werden.
Leipzigs Sportchef Oliver Mintzlaff hatte am Sonntag noch optimistisch gewirkt. „Unser Ziel ist es nicht, in St. Petersburg oder woanders als Alternative zu spielen“, hatte Mintzlaff gesagt. Ausgeschlossen ist das aber nicht. In Russland wird auch der reguläre Liga-Betrieb mit Zuschauern ausgespielt. Der BVB spielte in der CL-Gruppenphase vor fast 11 000 Zuschauern im Stadion von Zenit St. Petersburg.
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